Liste der 14 „EU-Allergene“
A - Glutenhaltiges Getreide
namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen
- Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1)
- Maltodextrine auf Weizenbasis (1)
- Glukosesirupe auf Gerstenbasis
- Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
B - Krebstiere
und daraus gewonnene Erzeugnisse
C - Eier
und daraus gewonnene Erzeugnisse
D - Fische
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird.
- Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird.
E - Erdnüsse
und daraus gewonnene Erzeugnisse,
F - Sojabohnen
und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer
- vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1)
- natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches Dalpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
- aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
- aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;
G - Milch
und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer
- Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
- Lactit
H - Schalenfrüchte
- namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.)
- Haselnüsse (Corylus avellana)
- Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale)
- Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch)
- Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera)
- Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia)
- sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
L - Sellerie
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
M - Senf
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
N - Sesamsamen
und daraus gewonnene Erzeugnisse.
O - Schwefeldioxid und Sulphite
in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind.
P - Lupinen
und daraus gewonnene Erzeugnisse
R - Weichtiere
und daraus gewonnene Erzeugnisse