Liste der 14 „EU-Allergene“

A - Glutenhaltiges Getreide

namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, ausgenommen

  • Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1)
  • Maltodextrine auf Weizenbasis (1)
  • Glukosesirupe auf Gerstenbasis
  • Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

B - Krebstiere

und daraus gewonnene Erzeugnisse


C - Eier

und daraus gewonnene Erzeugnisse


D - Fische

und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

  • Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird.
  • Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird.


E - Erdnüsse

und daraus gewonnene Erzeugnisse,

F - Sojabohnen

und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

  • vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1)
  • natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches Dalpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
  • aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
  • aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen;

G - Milch

und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer

  • Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Lactit

H - Schalenfrüchte

  • namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.)
  • Haselnüsse (Corylus avellana)
  • Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale)
  • Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch)
  • Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera)
  • Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia)
  • sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.

L - Sellerie

und daraus gewonnene Erzeugnisse.

M - Senf

und daraus gewonnene Erzeugnisse.

N - Sesamsamen

und daraus gewonnene Erzeugnisse.

O - Schwefeldioxid und Sulphite

in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind.

P - Lupinen

und daraus gewonnene Erzeugnisse

R - Weichtiere

und daraus gewonnene Erzeugnisse